GRUNDEIGENTÜMERVEREIN IM BEZIRK BERGEDORF E.V.

  • Haben Sie Fragen zum Mietvertrag oder zur Mieterhöhung?
  • Finanzierungsberatung oder Betriebskostenabrechnung?
  • Eine Energieberatung oder Gebäudebewertung beim Hauskauf benötigt?
  • Ärger mit dem WEG-Verwalter Ihrer Eigentumswohnung?
  • Gebäudeschäden oder Schimmel in der Wohnung?

Was können wir für Sie tun?
Wir haben für jede Frage und für jedes Problem eine Lösung und den passenden Berater.
Werden Sie Mitglied. Es lohnt sich.

Zu Aktuelles / Veranstaltungen »

GESCHÄFTSSTELLE

Im Alten Bahnhof von 1842
Neuer Weg 54,  21029 Hamburg
Tel.: 040 – 724 72 73
info@grundeigentuemerverein-bergedorf.de

Erhalten Sie Tipps zu Leistungen unseres Beratungsangebots, Anmeldung zu Beratungen, Informationsbroschüren, Formularverkauf zu Vorzugspreisen für Mitglieder u.v.m.

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Beratungen

grundeigentuemerverein-bergedorf-rechtsberatung

Drei Rechtsanwälte/innen sind im Wechsel für Sie da – jeden Dienstag und Donnerstag ab 17:00 Uhr.

Sie vereinbaren bitte vorab mit uns unter 040 – 724 72 73 einen festen Beratungstermin, zu dem Sie die erforderlichen Unterlagen bitte mitbringen.

Sollten Sie telefonisch beraten werden wollen, werden Sie von unseren Rechtsanwälten/innen zum vereinbarten Termin angerufen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie uns per Mail ggf. erforderliche Unterlagen vorab zusenden.

Unsere Mitglieder werden zu allen Themen rund um den Mietvertrag bspw. Neuvermietung, Mieterhöhung, Kündigung oder Fragen zum WEG-Recht, zu Nebenkostenabrechnungen etc. von unseren Rechtsanwälten beraten.

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.Aktuelles – Veranstaltungen

Wir sind wieder zurück im Alten Bahnhof!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab dem 12. März wieder an unserem gewohnten Standort am Neuen Weg 54 im Alten Bahnhof zu finden sind!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab dem 12. März wieder an unserem gewohnten Standort am Neuen Weg 54 im Alten Bahnhof zu finden sind!

Online-Seminare des Landesverbands – kostenpflichtig

Hier finden Sie die Online-Seminare des Landesverbands für das erste Halbjahr 2024.

Hier finden Sie die Online-Seminare des Landesverbands für das erste Halbjahr 2024.

Sturmschäden! Wofür haftet welche Versicherung?

Überflutete Keller, zerstörte Dächer und kaputte Autos: Welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und was Sie bei der Schadensmeldung beachten sollten.

Überflutete Keller, zerstörte Dächer und kaputte Autos: Welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt und was Sie bei der Schadensmeldung beachten sollten.

Neue Rechtsprechungen

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Unsere Juristen informieren Sie pünktlich zu neuen Urteilen rund um das Thema Grundeigentum.