Meine Immobilie verschenken oder vererben!

Vermögensübertragung gerecht, rechtssicher und ohne steuerliche Einbußen.

 

Informationen, Hinweise und Tipps von zwei versierten Experten:
Die Vermögensübertragung auf die nächste Generation ist keine einfache Aufgabe.
Eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten kann oft eine Alternative zum Vererben sein. Auch eine Kombination aus beiden Wegen ist denkbar.

Es entstehen viele Fragen, die vor einer Entscheidung beantwortet werden müssen, wie z.B.:
– Welche Möglichkeiten gibt es, eine Immobilie auf die Kinder zu übertragen und dennoch im Haus wohnen zu bleiben?
– Wie kann die Schenkung eines Mietobjekts so erfolgen, dass die Mieteinnahmen weiterhin die Finanzierung des Ruhestands der Schenkenden ermöglichen?
– Wie können Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuer-Freibeträge genutzt werden?
– Wie lassen sich erbrechtliche Motive wie die Steuerung von Pflichtteilsansprüchen im Erbfall realisieren?

Welcher Weg – lebzeitige Schenkung oder testamentarische Gestaltung – am Ende der richtige ist, und wie genau die jeweilige Lösung – der Vertrag bzw. das Testament – inhaltlich aussehen sollte, hängt also von zahlreichen Aspekten ab. Eine eingehende und möglichst frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung ist unabdingbar.

Auf Einladung des Grundeigentümerverein Bergedorf werden Notar Dr. Marius Kohler und Rechtsanwältin Kathrin Loose mit ihrem Vortrag aufschlussreiche Informationen vermitteln und Anregungen geben, wie Sie mit diesem wichtigen Thema richtig umgehen.

Termin: Mittwoch, den 11. Oktober 2023 ab 18:30 Uhr
Referenten: Notar Dr. Marius Kohler, Rechtsanwältin Kathrin Loose / Fachanwältin für Erbrecht
Ort: Theatersaal der Lohbrügger Bürgerbühne, Neuer Weg 54, Bergedorf
Anmeldung: erforderlich bis 10.10.2023 unter Tel.: 040 724 72 73 oder per E-Mail an: bergedorf@grundeigentuemerverband.de

 

 

 

Frau hält auf flacher Hand ein Modellhaus