Aktuelles zur neuen Grundsteuer in Hamburg
Am 1. Juli 2024 hat die Finanzbehörde die zukünftigen Hebesätze und Messzahlen für die neue Grundsteuer in Hamburg vorgestellt. Auf Basis der Werte wurde am 16. Oktober 2024 ein Gesetz zur Anpassung der Grundsteuermesszahlen und zur Festsetzung der Hebesätze verabschiedet.
Das Finanzgericht Hamburg bestätigte am 13. November 2024 die Rechtmäßigkeit des Hamburger Steuermodells, das auf einfachem Weg eine Neuberechnung ermöglicht.
Kurzüberblick über die Hebesätze und Messzahlen:
Grundsteuer A > Land- und Forstwirtschaft > 100 %
Grundsteuer B > Grund und Boden und Gebäude außerhalb von Land- und Forstwirtschaft > 975 %
Grundsteuer C > unbebaute und baureife Wohnungsbaugrundstücke > 8.000 %
Messzahlen:
Nutzflächen > 0,87
Wohnflächen > 0,70
Ermäßigungen der Messzahlen in Höhe von jeweils 25 % gibt es für normale Wohnlagen, geförderte und denkmalgeschützte Wohnungen.
Ab dem ersten Quartal 2025 sollen die Zahlungsbescheide verschickt werden. Der Versand erfolgt rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin der neuen Grundsteuer, der 2025 ausnahmsweise und einmalig auf den 30. April 2025 datiert ist.
Umfassende Informationen zur neuen Grundsteuer für Hamburg finden Sie im Internet unter www.grundsteuer-hamburg.de
Hier besteht auch die Möglichkeit, mit den Angaben aus dem „Bescheid für die Grundsteuerwerte“ auf einfachem Weg den neuen Grundsteuerbetrag ab 2025 zu ermitteln.
Sie haben Fragen oder möchten:
– Bescheide prüfen
– Die Berechnung der Grundsteuer vornehmen
– Den Anwendungsbereich der Härtefallregel in Erfahrung bringen
… dann helfen Ihnen unsere Fachjuristen im Grundeigentümer-Verband Hamburg gerne weiter.