Grundsteuerreform – was ist zu tun?

Wiederholung aufgrund starker Nachfrage

Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Grundsteuer ab 2025 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb muss die Grundsteuer ab 2025 auf Basis aktualisierter Informationen zur Immobilie gezahlt werden. Für die neue Steuerberechnung benötigen die Finanzämter in diesem Jahr schon aktuelle Angaben zu den Immobilien.

So sind alle Eigentümer von z.B. Grundstücken, Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücken, Erbbauberechtigte unter Mitwirkung des Eigentümers verpflichtet, Angaben zur Berechnung der neuen Grundsteuer zu machen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

Ab Juli 2022 bis zum 31.10.2022 ist eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln.

Welche Erklärung muss abgegeben werden? Welche Daten sind zu melden? Wo sind die erforderlichen Daten zu finden und wo sind sie einzutragen?
Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema der neuen Grundsteuer gibt Rechtsanwalt Benjamin Herzog als einer der Experten des Grundeigentümerverbandes.

Der Grundeigentümerverein Bergedorf lädt zu einer Informationsveranstaltung ein:

Ort: Theatersaal der Lohbrügger Bürgerbühne – Neuer Weg 54 – 21029 Hamburg
Neben der Geschäftsstelle des Grundeigentümervereins

Datum: Mittwoch, 31.08.2022 ab 19:30 Uhr

Wegen begrenztem Platzangebot ist eine vorherige Anmeldung bitte unter bergedorf@grundeigentuemerverband.de oder 040 – 724 72 73 erforderlich.

 

Referent: Benjamin Herzog

Referent: Benjamin Herzog